KFZ TECHNIK HARTL


Pickerl § 57a

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Gutachten gemäß §57a Abs. 4 KFG 1967

Der Prüfumfang für Ihr jährliches Pickerl sieht folgende Hauptgruppen als Prüfpositionen vor :


  • Bremsanlage
  • Lenkvorrichtung und Lenkrad
  • Sichtverhältnisse
  • Leuchten, Rückstrahler und sonstige elektrische Anlagen
  • Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen
  • Fahrgestell, am Fahrgestell befestigte Teile
  • Sonstige Ausstattungen soweit vorgeschrieben
  • Umweltbelästigungen
  • Zusätzliche Prüfpunkte für Fahrzeuge, die der Fahrgastbeförderung dienen
  • Identifizierung des Fahrzeuges

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